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Vorgehensregeln
Donemat nach Kerganet

Wenn Sie eine Unterkunft mieten, müssen Sie bestimmte Regeln beachten :

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

  • Alle Mieter (und alle Besucher) müssen sich an die Hausordnung und alle anderen Anweisungen des Hausverwalters halten.  die Eigenschaft, während ihres Aufenthalts

  • Mieter müssen den Hausverwalter so schnell wie möglich über jeden Vorfall oder jede Beschwerde aus der Nachbarschaft informieren.

  •   Die Ankünfte sind ab 17:00 Uhr und die Abreise bis maximal 11:00 Uhr zulässig.

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2. LÄRM UND NACHBARSCHAFT

  • Die Mieter sind in vollem Umfang und unter allen Umständen verantwortlich für die Sicherheit ihrer Kinder sowie für alle Störungen, die in der Nachbarschaft verursacht werden  

  • Mieter und Besucher sollten so wenig Lärm wie möglich machen, um die Anwohner der Nachbargrundstücke insbesondere in der Nacht (von 23:00 bis 8:00 Uhr) sowie bei der An- und Abreise nicht zu stören.

  • Lärmbelästigung ist jederzeit untersagt und kann zur Kündigung des Saisonmietvertrages, Räumung, Verlust der entstandenen Kosten sowie Abzügen von der Kaution führen;

  • Die Mieter und ihre eventuellen Besucher dürfen sich nicht asozial verhalten. Sie werden gebeten, ihre unmittelbaren Auswirkungen auf die Nachbarschaft und die Bewohner des Weilers zu minimieren.

3. BESUCHER UND PARKEN

  • Die Mieter sind berechtigt, Besucher für den Tag einzuladen, wobei die Anzahl von insgesamt 4 Besuchern und 3 Fahrzeugen auf dem Parkplatz der Immobilie zu respektieren ist.  

  • Die Mieter müssen sicherstellen, dass die maximale Anzahl von 4 Besuchern nicht überschritten wird und dass die Besucher die Hausordnung einhalten.

  •   Mieter, die Besucher einladen möchten, die Nacht in der Ferienunterkunft zu verbringen, müssen den Hausverwalter zum Zeitpunkt ihrer Reservierung informieren , vorbehaltlich der in den Preisen angegebenen zusätzlichen Kosten und innerhalb der obligatorischen Grenze von insgesamt 8 (acht) Betten.  

  • Besucher in Wohnmobilen, Vans und Wohnwagen sind auf dem Grundstück streng verboten. Das Aufstellen von Zelten auf dem Grundstück des Mietobjekts ist verboten , da dies das Ausbreitungssystem des Mietobjekts beschädigen würde. Campingplätze oder reservierte Stellplätze stehen ihnen wenige Kilometer entfernt zur Verfügung.

  • Der Mieter und die Besucher haben die Tatsache berücksichtigt, dass die private Zufahrtsstraße zu seinem Mietobjekt mit dem Nachbarhaus gemeinsam ist. Blockieren Sie nicht den Zugang zu diesem anderen Haus und parken Sie nicht auf diesem gemeinsamen Zugang. Die Vermietung verfügt über maximal 3 Stellplätze , Autos müssen auf diesen reservierten Stellplätzen parken, d.h. zwei Stellplätze entlang der Nordwand des Hauses und ein Stellplatz auf dem Westparkplatz des Hauses. Es ist verboten, bei den Nachbarn zu parken oder das Auto am Rand der Gemeindestraße oder auf dem Privatfeld neben dem Haus abzustellen. Wir können daher nicht mehr als drei Autos oder 2 Autos und einen kleinen Bootsanhänger auf dem Grundstück aufnehmen.

4. PARTEIEN UND VERANSTALTUNGEN

  • Es ist strengstens verboten, Partys oder andere große Versammlungen in den Mieträumen zu organisieren;

  • Jede Versammlung in einem kleinen Ausschuss muss unter Einhaltung der anderen in dieser Ordnung festgelegten Regeln erfolgen, insbesondere in Bezug auf Lärm, die Nachbarschaft und die Anzahl der berechtigten Besucher.

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5. ABFALL UND Selektive Sortierung

  • Mieter und ihre Besucher sind verpflichtet, ihren Müll und zu recycelnden Abfall in die GELBEN Tonnen zu werfen, andere Abfälle in die dafür vorgesehenen GRÜNEN Tonnen und in Übereinstimmung mit dem geltenden Verfahren. Müll sollte niemals auf dem Boden zurückgelassen werden. Das Glas ist in den Glascontainern auf den Parkplätzen der Supermärkte zu deponieren.

6. SICHERHEIT

  • Jedes Mal, wenn die Mieter die Saisonmiete verlassen, müssen sie sicherstellen, dass alle Fenster, Türen und die Markise geschlossen und/oder verriegelt sind, um die Sicherheit der Unterkunft zu wahren und mögliche Schäden durch Regen oder Wind zu vermeiden.

  • Bitte beachten Sie, dass die Markise und die Sonnenschirme bei Wind nicht geöffnet werden dürfen und schließen Sie diese bei Abwesenheit und nachts unbedingt, da sich das Wetter sehr schnell ändern kann.

  • Mieter sollten Lichter, Heizungen und elektronische Geräte wie Fernseher ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden, um Energie zu sparen.

  •   Kinder bleiben in der alleinigen Verantwortung von Erwachsenen, insbesondere für Verbrennungsgefahr (Herd usw.)

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7. WASSER- UND STROMVERBRAUCH

Mieter müssen darauf achten, fließendes Wasser so weit wie möglich zu sparen. Der Verbrauch von Wasser, Strom und Internet ist den Gästen des Ferienhauses vorbehalten. Bei Nichteinhaltung dieser Regel wird ein Zuschlag verlangt.

8. TABAK

  • Innerhalb der Mieträume ist das Rauchen strengstens verboten;

  • Mieter müssen ihre Zigarettenkippen ordnungsgemäß entsorgen und dürfen diese keinesfalls in das Grundstück der Mietsache oder auf den Boden des Parkplatzes des Hauses werfen.

  • Die Nichteinhaltung dieser Regeln führt zu einem Abzug von der Kaution für eine zusätzliche Reinigung in Höhe von 100 €.

 

9. GARTEN / TERRASSE

  • Mieter müssen Babys und Kinder jederzeit beaufsichtigen, wenn sie den Garten oder die Terrasse benutzen.

  • Zelte sind verboten. Stecken Sie nichts in den Rasen, da die Gefahr besteht, dass die Ausbreitung des Hauses beschädigt wird.  

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10. HAUSTIERE

  • Haustiere sind nicht erlaubt

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11. BRUCH UND BESCHÄDIGUNG

  • Jeder zerbrochene Gegenstand und jeder verursachte Schaden muss so schnell wie möglich dem Verwalter des Mietobjekts gemeldet werden. Eine Nichtmeldung kann zu einem Abzug von der Kaution führen.

  •   Um Bruch und Beschädigung zu vermeiden, sollten Möbel nicht von Raum zu Raum bewegt werden.

  •   Bitte beachten Sie auch, dass gemietete Handtücher die Unterkunft nicht verlassen dürfen (z. B. um zum Strand zu gehen).

  • Die Abwasserentsorgung wird durch ein Klärgrubensystem gewährleistet, um ein Verstopfen der Kanalisation und die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, nur Toilettenpapier in die Toiletten zu werfen, für den anderen Abfall ist ein dafür vorgesehener Mülleimer vorhanden.

  • Der Mieter darf keine Gegenstände in die Waschbecken, Waschbecken, Toiletten werfen, die die Rohre verstopfen könnten, andernfalls haftet er für die Kosten, die für die Wiederinbetriebnahme dieser Geräte und entstehen  die Wiederinbetriebnahme der Freilandstreuung. Achtung, es ist verboten die vorgeschriebenen Zugänge zum Streuen auf dem Rasen zu öffnen.  

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12. INTERNET

Die Mieträume sind mit einer Internetzugangsbox ausgestattet, die der Mieter gerne nutzen kann. Nichtsdestotrotz sollte daran erinnert werden:

Der Nutzer des Internetzugangs verpflichtet sich, diesen Zugang nicht zum Zwecke der Vervielfältigung, Darstellung, Bereitstellung oder öffentlichen Wiedergabe von urheberrechtlich oder durch ein verwandtes Recht geschützten Werken oder Objekten wie Texten, Bildern, Fotografien, Musikwerken, audiovisuelle Werke, Software und Videospiele ohne Genehmigung. Der Benutzer wird darüber informiert, dass Sharing-Software, wenn sie mit dem Internet verbunden ist, heruntergeladene Dateien automatisch verfügbar machen kann. Wenn eine Sharing-Software zum Herunterladen geschützter Werke verwendet wurde, ist es am besten, sie zu deaktivieren.
Der Benutzer ist auch verpflichtet, die von Herrn PROVOST J-Claude festgelegten Sicherheitsrichtlinien sowie die Regeln für die Nutzung des Netzwerks und der Computerausrüstung einzuhalten.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass der Inhaber des Internetzugangs, in diesem Fall Herr PROVOST J-Claude, verpflichtet ist, diesen Zugang so zu sichern, dass er nicht zum Zwecke der Vervielfältigung, Darstellung, Bereitstellung oder Übermittlung von Werken an die Öffentlichkeit verwendet wird urheberrechtlich oder durch ein verwandtes Recht geschützte Objekte, unter Androhung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Diese Verantwortung des Zugangsinhabers schließt in keiner Weise die des Benutzers aus, der einer Fälschung beschuldigt werden kann (Artikel L. 335-3 des Gesetzes über geistiges Eigentum).

Als Anlage zu dieser Ordnung findet der Mieter die für die Nutzung des Netzes geltende IT-Charta.

13. ABREISE und REINIGUNG

Bei der Schlüsselübergabe gelten für alle Mieter folgende Regeln: Die Wohnung wird trotz der geforderten Reinigungspauschale wieder hergerichtet (Mülltonnen, Toiletten und alle sauberen gebrauchten Geräte, Geschirr gemacht und weggeräumt, Ofen gereinigt und Tische gereinigt Alle verwendeten Geräte gereinigt, Kaffeemaschinen & Filter gereinigt Zimmer werden aufgeräumt sowie Bücher und Spiele Räumlichkeiten müssen wie bei der Ankunft aufgeräumt sein.  Wenn Sie Bettwäsche und Handtücher mieten, werden diese am Fußende jedes Bettes platziert. Der Grill wird geleert und gereinigt. Nach der Benutzung des Grills (Entleeren und Reinigen des Grills und des Aschefängers, Reinigen des Grills usw.)

  • Die Reinigung ist nicht im Preis inbegriffen  Vermietung. Die Reinigung der Räumlichkeiten obliegt dem Mieter während der Mietzeit und vor seiner Abreise. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft so sauber zu machen, wie er sie bei seiner Ankunft vorgefunden hat.

  • Die Reinigung kann optional bei Buchung für 100€ in Anspruch genommen werden. Obwohl die Reinigung im Preis inbegriffen ist, hinterlassen Sie die Unterkunft bitte in einem ordentlichen und sauberen Zustand.

  • Wenn die Miete vor Ihrer Abreise nicht gereinigt wurde, wird eine Reinigungsgebühr von 100 Euro verlangt.

  • Während der mit Covid19 verbundenen Gesundheitskrise wird der gesamten Reinigung der Mieträume und insbesondere der Möbel, Türgriffe und Fenster besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

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15. KURTAXE

Es muss vom Vermieter vor der Abreise des Kunden abgeholt und dann an die „Agglomeration Golf von Morbihan Vannes“ übergeben werden. Sie

beträgt 1,25 € pro Erwachsener und Tag. 
Den genauen Betrag, der seinen Übernachtungen entspricht, kann der Mieter seinem Mietvertrag entnehmen.

16. EINHALTUNG DER VORSCHRIFTEN

Der Verstoß gegen eine in dieser Hausordnung enthaltene Regel stellt einen Verstoß gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gemäß dem Mietvertrag dar.

Der Mietvertrag ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht übertragbar.

Minderjährige sind nicht berechtigt, sich allein in der Mietsache aufzuhalten.

Herr Jean-Claude PROVOST behält sich das Recht vor, die Nutzungserlaubnis zu kündigen und jeden Mieter oder Besucher, der sich weigert, die Hausordnung einzuhalten oder Belästigungen verursacht, die Nachbarn oder andere Bewohner der Gemeinschaft stören, aus den Mieträumen zu verweisen.

17. ENTWICKLUNG

Dieses Dokument kann bei Bedarf ohne Zustimmung des Mieters geändert werden. Die anwendbare Version ist immer die neueste Version, die im Slot angezeigt wird.

Der Eigentümer
Jean-Claude PROVOST

ANHANG DOKUMENT IT-CHARTA

Nutzung des WIFI-Netzwerks von Donemat bis Kerganet

Der Zweck dieser Charta besteht darin, die Regeln für die Nutzung der WLAN-Verbindung des Donemat-Hauses in Kerganet festzulegen.

Insbesondere legt es die Pflichten der Benutzer fest, in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung und um eine normale und optimale Nutzung dieses Internetdienstes zu ermöglichen.

Das Donemat Wifi-Netzwerk in Kerganet: Personen mit einem mit Wifi ausgestatteten mobilen Gerät wird die Möglichkeit geboten, sich kostenlos mit dem Internet zu verbinden.

Verwendung: Personen, die das WLAN-Netzwerk nutzen möchten, müssen sich mit dem Heimnetzwerk verbinden und das auf der Box angegebene Passwort eingeben. Der Zugang ist Personen mit Mietvertrag und nur während der Mietzeit vorbehalten. Das WiFi-Netzwerk des Hauses ermöglicht das Surfen im Internet. Es ermöglicht auch das Versenden von elektronischen Nachrichten über verschiedene Software.

Nutzungsregeln: Jeder Nutzer ist für die Nutzung dieser Verbindung rechtlich verantwortlich. Er verpflichtet sich, die Regeln der Computerethik einzuhalten und insbesondere:

  • das Netzwerkpasswort nicht an andere weiterzugeben;

  • jedes Problem mit der Ausrüstung dem Vermieter zu melden (donematakerganet@gmail.com)

  • die ihm zur Verfügung gestellten Mittel gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu verwenden, insbesondere:

    • keine Websites zu konsultieren, die rassistischer, pädophiler Natur sind oder zu Hass und Gewalt aufstacheln;

    • keine Verbrechen und Pirateriehandlungen zu begehen, die die Rechte anderer und die Sicherheit von Personen verletzen;

  • keine Handlungen vorsätzlich vorzunehmen, die folgende Folgen haben könnten:

    • seine wahre Identität zu verbergen;

    • Daten ändern, modifizieren oder auf Informationen zugreifen, die anderen Netzwerkbenutzern gehören;

    • den normalen Betrieb des Netzwerks oder eines der mit dem Netzwerk verbundenen Systeme zu unterbrechen oder zu stören;

    • Informationen auf einem der Systeme verändern oder zerstören;

    • sich mit einer Website zu verbinden oder versuchen, sich mit einer Website zu verbinden, ohne dazu autorisiert zu sein.

Der Internetanschluss eines Minderjährigen unterliegt der Verantwortung und Aufsicht der Person, die den Mietvertrag abgeschlossen hat, oder einer von ihr benannten volljährigen Person. Es ist kein Inhaltsfilter installiert.

Da der Internetzugang kostenlos zur Verfügung gestellt wird, erfolgt keine Mietminderung bei Nicht- oder Teilbetrieb.

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